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   BGH, 08.04.1952 - I ZR 80/51   

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https://dejure.org/1952,505
BGH, 08.04.1952 - I ZR 80/51 (https://dejure.org/1952,505)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1952 - I ZR 80/51 (https://dejure.org/1952,505)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1952 - I ZR 80/51 (https://dejure.org/1952,505)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1952, 582
  • DB 1952, 759
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.03.1951 - I ZR 40/50

    Übertragung eines Warenzeichens

    Auszug aus BGH, 08.04.1952 - I ZR 80/51
    Zur Wiederholungsgefahr beim Unterlassungsanspruch bestätigt der Senat die Grundsätze seiner Entscheidung von 6. März 1951, I ZR 40/50, BGHZ 1, 241 = Lindenmaier-Möhring UWG § 8 (i) = NJW 1951, 521.

    Die Beklagten haben zwar im Verfahren an ihrem Standpunkt festgehalten und bis zuletzt nicht nur die Abweisung der Klage erstrebt, sondern im Berufungsrechtszug auch versucht, eine Widerklage zu erheben (vgl. BGHZ 1, 241 = Lindenmaier-Möhring WZG § 8 (1) = NJW 51, 521).

  • BGH, 22.01.1952 - I ZR 68/51

    Hummelfiguren - Stil, Manier und Technik eines Künstlers sind nicht Gegenstand

    Auszug aus BGH, 08.04.1952 - I ZR 80/51
    Der erkennende Senat hat diesen Standpunkt bereits im Urteil vom 22. Januar 1952 - I ZR 68/51 - unter IV vertreten.
  • RG, 20.07.1937 - II 26/37

    1. Wird ein an sich erlaubter Systemvergleich zur unlauteren vergleichenden

    Auszug aus BGH, 08.04.1952 - I ZR 80/51
    Dort handelte es sich entweder um die geschäftliche Tätigkeit von Konsumvereinen (RGZ 116, 277) oder um die Zulässigkeit des Zugabewesens (RGZ 135, 38 ff) oder um die Hervorhebung des Fortschritts der Technik und daraus folgend die Vergleichung technischer Verfahren oder Vorrichtungen (RGZ 156, 1 ff), schließlich in einem Sonderfall um die Lagerung des Motors im Fahrgestell von Kraftwagen unter Berücksichtigung der statischen und der Schwingungserfordernisse (GRUR 1937, 941).
  • RG, 15.01.1932 - II 226/31

    1. Über wirtschaftspolitische Kundgebungen ohne Wettbewerbscharakter. 2. Über die

    Auszug aus BGH, 08.04.1952 - I ZR 80/51
    Dort handelte es sich entweder um die geschäftliche Tätigkeit von Konsumvereinen (RGZ 116, 277) oder um die Zulässigkeit des Zugabewesens (RGZ 135, 38 ff) oder um die Hervorhebung des Fortschritts der Technik und daraus folgend die Vergleichung technischer Verfahren oder Vorrichtungen (RGZ 156, 1 ff), schließlich in einem Sonderfall um die Lagerung des Motors im Fahrgestell von Kraftwagen unter Berücksichtigung der statischen und der Schwingungserfordernisse (GRUR 1937, 941).
  • RG, 11.03.1927 - II 321/26

    Unlauterer Wettbewerb

    Auszug aus BGH, 08.04.1952 - I ZR 80/51
    Dort handelte es sich entweder um die geschäftliche Tätigkeit von Konsumvereinen (RGZ 116, 277) oder um die Zulässigkeit des Zugabewesens (RGZ 135, 38 ff) oder um die Hervorhebung des Fortschritts der Technik und daraus folgend die Vergleichung technischer Verfahren oder Vorrichtungen (RGZ 156, 1 ff), schließlich in einem Sonderfall um die Lagerung des Motors im Fahrgestell von Kraftwagen unter Berücksichtigung der statischen und der Schwingungserfordernisse (GRUR 1937, 941).
  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

    Es verstößt aber nach den Grundsätzen, die Rechtsprechung und Rechtslehre zur Frage der vergleichenden Werbung entwickelt haben, gegen den lauteren Wettbewerb, sich zur Förderung eigener oder fremder Erzeugnisse in herabsetzender Form mit den Leistungen eines Mitbewerbers zu befassen (Urteile des Senats vom 8. April 1952 - I ZR 80/51 - [LM § 1 UnlWG Nr. 7] und vom 12. März 1954 - I ZR 201/52 -).
  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60

    Betonzusatzmittel

    Aus der unterstellten Richtigkeit der geübten Kritik folgt jedoch noch nicht, daß sie ohne weiteres oder doch grundsätzlich als rechtmäßig anzusehen wäre und deshalb nicht unter § 1 UWG fallen könne, sofern nicht besondere erschwerende Umstände hinzutreten (KG GRUR 1944, 34, 35; BGH GRUR 1952, 416, 417 - Dauerdose; GRUR 1952, 582, 584 - Sprechstunden; GRUR 1954, 333, 335 - Molkereizeitung - für den Fall der Bezugnahme auf persönliche Verhältnisse des Mitbewerbers - Urt. v. 18. Dezember 1956 - I ZR 40/55-S. 19; BGH GRUR 1959, 488, 489 - Konsumgenossenschaft; GRUR 1961, 288, 289 - Zahnbürsten; GRUR 1961, 237, 241 - TOK-Band; GRUR 1961, 85, 90 - Pfiffikus-Dose; Baumbach/Hefermehl aaO Übersicht 1 zu §§ 14, 15 UWG).
  • BGH, 19.10.1966 - Ib ZR 156/64

    Wettbewerbswidrigkeit der Anmietung einer Gebäudefläche für Werbezwecke - Abwehr

    Nach der in der Rechtsprechung verwendeten Begriffsbestimmung ist unter Wettbewerb das Bestreben zu verstehen, den eigenen "Kunden"-Kreis auf Kosten des Kundenkreises anderer zu erhalten und nach Möglichkeit zu vermehren (BGH GRUR 1952, 582 - Sprechstunden; 1953, 294 - Fleischbezug).
  • BGH, 21.06.1957 - I ZR 180/55

    Rechtsmittel

    Es verstösst nur dann gegen die guten Sitten im Wettbewerb, wenn es mit unlauteren Mitteln geschieht (RGZ 144, 41 [49]; BGH Betrieb 1952, 759 - Sprechstunden - Baumbach-Hefermehl AllgEinf Bem. 3; Anm. 197 zu § 1 UnlWG).

    Bei der Beurteilung der Massnahmen, die der Kläger ergriffen hat, um die Gewerbetreibenden, die vorher durch Vermittlung der Beklagten in den "K.-L." und im "R.-T." geworben hatten und andere Interessenten als Kunden seines neu gegründeten Werbeunternehmens zu gewinnen, geht das Berufungsgericht zutreffend davon aus, dass im Wettbewerb niemand Anspruch auf ungeschmälerte Erhaltung seines Kundenkreises hat und das Abwerben von Kunden für sich allein noch nicht wettbewerbswidrig ist (RGZ 144, 41 [49]; RG GRUR 1930, 191 [192]; BGH Betrieb 1952, 759 - Sprechstunden -).

  • BGH, 03.12.1969 - I ZR 151/67

    Bierfahrer

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und auch schon der des Reichsgerichts, daß es Sinn und Zweck jedes wirtschaftlichen Wettbewerbs ist, in den Kundenkreis des Mitbewerbers einzudringen, die Kunden zu sich herüberzuziehen (BGH GRUR 1964, 215; GRUR 1952, 582 - Sprechstunden; RGZ 144, 41, 49).
  • BGH, 12.03.1954 - I ZR 201/52

    Radschutz

    Ein solches Urteil abzugeben, ist der Wettbewerber nach den Grundsätzen, die in Rechtsprechung und Rechtslehre zur Frage der vergleichenden Werbung entwickelt worden sind und denen sich der erkennende Senat angeschlossen hat (Urteil vom 8. April 1952 - I ZR 80/51 - Li-Mö Nr. 7 zu § 1 UnlWG), nicht befugt.
  • OLG Dresden, 30.12.1994 - 12 U 332/94

    Vergleichende Werbung eines privaten Rundfunksenders; Wettbewerbsverhältnis zu

    Dies ist jedoch den obigen Ausführungen zufolge Tatbestandsvoraussetzung einer unzulässigen vergleichenden Werbung (vgl. BGH GRUR 1952, 416, 417 - Dauerdose; 1952, 582, 584 - Sprechstunden; 1966, 327, 333 - Richtpreiswerbung 1, 11).
  • BGH, 26.02.1969 - I ZR 108/67

    Streit zwischen Kaffeeröstereien über die Unterlassung irreführender Werbung

    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß eine Größenangabe im Sinne des § 3 UWG unrichtig ist, wenn sie von einem nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise bei unbefangener, unkritischer Betrachtung in einem Sinne verstanden wird, der mit den wirklichen Verhältnissen nicht in Einklang steht (BGH GRUR 1952, 582, 583 - Sprechstunde; st. Rspr.).
  • BGH, 09.10.1963 - Ib ZR 28/62
    IIo Die weitere Auffassung des Berufungsgerichts, daß ein wie hier zu Y/ettbewerbs zwecken vor genommen er Vergleich des eigenen Preises mit den Preisen der Wettbewerber gegen die Grundsätze des lauteren 'Wettbewerbs verstoße, wird von der Revision nur insoweit angegriffen, als sie meint, da der vom Beklagten gebrauchte Ausdruck "Fachgeschäft" viel zu allgemein sei, habe der Vergleich sich nicht erkennbar auf einen oder mehrere bestimmte Wettbewerber bezogen« Dieser Angriff geht fehl« Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß eine vergleichende Werbung auch dann unzulässig sein kann, v/enn die Mitbewerber, deren Ware oder Leistung der Werbende mit der eigenen Ware oder Leistung zur Förderung seiner Geschäftszwecke in Vergleich setzt, nicht mit Hamen genannt werden (BGH GRUR 1952, 582, 584 Sprechstunden)o Zwar müssen die Mitbewerber von den angesprochenen Verkehrskreisen eindeutig erkannt werden können« Wenn es sich um mehrere Unternehmen handelt, darf ihre Zahl also nicht geradezu unüber- 14 -.
  • BGH, 12.02.1969 - I ZR 137/66

    Verteilung eines Buches als Werbeprämie - Vorliegen eines unlauteren Handlung des

    Denn in der bloßen Geltendmachung des nach § 1 UWG gegebenen Unterlassungsanspruchs liegt kein Verstoß gegen kartellrechtliche Bestimmungen (so betr. Dekartellierungsrecht: BGH GRUR 1952, 582, 583 - Sprechstunden).
  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 145/58

    Wettbewerbsrechtliche Überprüfung von Werbebehauptungen - Zulässigkeit von

  • BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 19/64

    Frage der wettbewerbswidrigen, vergleichenden Werbung im Falle der Auszeichnung

  • BGH, 13.02.1959 - VI ZR 37/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.04.1962 - I ZR 1/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.03.1958 - I ZR 94/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.09.1955 - I ZR 3/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.02.1961 - I ZR 100/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.07.1954 - I ZR 240/52

    Rechtsmittel

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